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Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes
Gegen das Monopol: Berner Kaminfegermeister streben eine freie Kaminfegerwahl an

Das Kaminfegerwesen befindet sich im Wandel: Alternative Heizmodelle wie Solaranlagen, Wärmepumpen oder der Anschluss ganzer Quartiere an Fernwärmesysteme ändern die Anforderungen an die Kaminfeger. Dieser Entwicklung will der Berner Kaminfegermeisterverband (BKV) mit einer Gesetzesänderung Rechnung tragen. Künftig sollen Hausbesitzer wie in anderen Kantonen ihren Kaminfeger frei wählen dürfen.

Gemäss dem kantonalen Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz verfügen die Kaminfegermeister im Kanton Bern über das Monopol für die Reinigung und die periodische Kontrolle der Brandsicherheit von Wärmeerzeugungsanlagen. In den vom Regierungsrat eingeteilten Kaminfegerkreisen haben die jeweiligen Kreisinhaber das alleinige Reinigungsrecht. Nur bei Beanstandungen können Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer einen für einen Nachbarkreis verantwortlichen Kaminfeger mit den Arbeiten betrauen. Diese Monopol-Regelung möchte der Berner Kaminfegermeister-Verband (BKV) nun zugunsten einer freien Kaminfegerwahl aufheben.

Einstimmiger Entscheid zur Aufhebung des Monopols
An seiner letzten Hauptversammlung kam der BKV einstimmig zum Entschluss, eine freie Kaminfegerwahl anzustreben. Dies, um den wachsenden Kundenbedürfnissen Rechnung zu tragen und auf die neuen Brandschutzvorschriften zu reagieren, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft sind. Die guten Erfahrungen in anderen Kantonen, in denen nach Abschaffung des Monopols die Kundenzufriedenheit gestiegen ist und die Schadensfälle nicht zugenommen haben, bestärken den Verband in seinem Entscheid. Die Gebäudeversicherung Bern (GVB) als gesetzliche Aufsichtsbehörde versteht das Bestreben der Kaminfeger, im Zuge der aktuellen Liberalisierung im Bereich Brandschutz das Monopol durch eine kundenorientiertere Marktlösung zu ersetzen. Wichtig ist, dass die hohen Qualitätsstandards in der Prävention nach wie vor beibehalten werden können.

Eigenverantwortung der Hauseigentümer
Der BKV hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 eine Gesetzesrevision zu erreichen, mit der das Monopol aufgehoben wird. Der Fokus liegt dabei auf der Eigenverantwortung der Hauseigentümer, der Qualitätssicherung und der Entlastung der Behörden. Die Verantwortung für die regelmässige fachgerechte Reinigung der Wärmeerzeugungsanlagen sollen neu die Kunden tragen, die dann in der Wahl ihres Kaminfegers frei wären. Die hohe Qualität des Kaminfegerwesens sollen vorgeschriebene Reinigungsintervalle sichern. Ziel der Neuregelungen ist auch eine Effizienzsteigerung in den Prozessen der involvierten Stellen. Der BKV ist überzeugt, dass die Kunden vom angestrebten Systemwechsel profitieren werden.
Der Bernische Kaminfegermeister-Verband.

Weitere Informationen:
Roland Morgenthaler, Präsident Bernischer Kaminfegermeister-Verband.
Tel. 031 721 18 42, Mobile 079 434 63 12