Werte Kundschaft
Mit der Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes (FFG) hat der Grosse Rat des Kantons Bern im Dezember 2019 beschlossen, das Kaminfegermonopol im Kanton Bern aufzuheben und durch eine Konzessionierung ohne Tarifbindung zu ersetzen.
Diese Änderung tritt nun per 1. Januar 2021 in Kraft. Die bisherigen Kaminfegerkreise werden somit hinfällig und neu stehen Sie als Gebäudeeigentümerin und Gebäudeeigentümer verstärkt in der Pflicht, rechtzeitig einen konzessionierten Kaminfegerbetrieb Ihrer Wahl für die Reinigungsarbeiten an Ihrer Heizanlage zu beauftragen.
Was bedeutet dies für Sie und uns als Firma Müller Kaminfeger?
Uns ist bewusst, dass die Liberalisierung auch eine Preiserhöhung nach sich ziehen wird. Diese Preiserhöhung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben einer Lohnerhöhung für die Mitarbeiter um 10% ab dem 1. Januar 2021. Wir möchten jedoch festhalten, dass im Gegensatz zur Teuerung unsere Preise in den letzten 10 Jahren nie erhöht wurden und betrachten somit eine Erhöhung per 1. Januar 2021 als gerechtfertigt.
Zum Schluss bleibt uns nichts anderes übrig als Ihnen, liebe Kundschaft, für die gute Zusammenarbeit während der letzten Jahre zu danken. Jede Kritik hat uns weitergebracht, über jedes Lob haben wir uns gefreut und uns in der Ausübung unserer Arbeit bestärkt. Und jedes Problem haben wir ernst genommen und versucht, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
All dies wird auch in Zukunft so bleiben, denn die Zufriedenheit unserer Kundschaft steht für uns an erster Stelle.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns ab dem 1. Januar 2021 auch weiterhin die Treue halten und wir Sie weiterhin zu Ihrer vollsten Zufriedenheit bedienen und Ihr persönlicher Glücksbringer bleiben dürfen.
Natürlich freuen wir uns auch über jeden neuen Kunden, welcher unseren Top-Service in Anspruch nehmen möchte. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, damit wir Ihnen eine unverbindliche Offerte unterbreiten können.
Herzlichst, Monica & Claude Müller mit Team
An unsere werte Kundschaft:
Anhand der Pressekonferenz des Bundesrates vom 16. März 2020 betreffend der Verschärfung in Bezug auf die Verbreitung des Covid-19 Virus wurde explizit erwähnt, dass Dienstleister & Handwerker weiterhin ihrer Arbeit nachgehen dürfen.
Es versteht sich von selbst, dass wir die Hygienevorschriften des BAG strikt befolgen.
- Händeschütteln vermeiden
- Gründlich Hände waschen
- In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
- Abstand halten / Social Distancing
Wünschen Sie jedoch, dass Ihr Termin verschoben wird, respektieren wir dies zu 100% und werden diesen bis auf weiteres stornieren.
Sollte der Bundesrat über weitere allfällige einschneidende Massnahmen entscheiden, werden wir Sie so rasch wie möglich auf dem Laufenden halten.
In dem Sinne:
Revision des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes
Gegen das Monopol: Berner Kaminfegermeister streben eine freie Kaminfegerwahl an