Jedes Jahr werden im Kanton Bern bis zu 7000 Tonnen brennbare Abfälle illegal entsorgt. Dies zu einem grossen Teil in privaten Holzfeuerungen. Durch diese illegalen Entsorgungen gelangen hochgiftige Stoffe in die Luft, welche schädlich für Mensch, Tier und Umwelt sind.
Anlässlich unserer Reinigungsarbeiten überprüfen wir seit dem 1. Januar 2009 die Asche auf Verbrennungsrückstände und sind zudem verpflichtet, auch Ihren Holzvorrat auf unzulässiges Holz zu kontrollieren. In Holzfeuerungen darf nur naturbelassenes Stückholz verbrannt werden. Ebenfalls erlaubt sind auch bindemittelfreie Briketts aus naturbelassenem Holz oder Pellets.
Die Kosten für diese Untersuchung werden dem Hauseigentümer verrechnet. Die Vorschriften basieren auf der Lufthygieneverordnung, welche am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.
KEIN Brennstoff für Holzfeuerungen sind Zeitungen und Karton, Holz von Paletten und Kisten, Holz mit Nägel und Schrauben oder Altholz von Möbeln oder aus Gebäuderenovationen.