feuerungskontrolleSowohl Neuanlagen wie auch Altanlagen müssen die Grenzwerte der LRV (Luftreinhalte-Verordnung) einhalten.
Die Abgaskontrolle, welche in der Regel nach Erstabnahme alle 2 Jahre durchgeführt wird, umfasst die folgenden Elemente:
Abgasverlust
Russtest
Kohlenmonoxid-Test (CO)
Stickoxid-Test (NOx)
Die Anforderungen, wie sie in der LRV festgeschrieben sind (die Luftreinhalte-Verordnung umschreibt die technischen Anforderungen an den Bau von Feuerungsanlagen (Brenner/Heizkessel) und stellt lufthygienische Anforderungen an deren Betrieb), sind grundsätzlich für alle Kantone verbindlich.